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Rael Hoffmann

Prävention x Pilates

Pilatestraining – ein Präventionstraining

 

Prävention – Was ist das eigentlich?

Wir Deutschen suchen durchschnittlich knapp zehnmal im Jahr den Rat bei unseren Ärzten und rangieren damit im internationalen Vergleich weit vorn. Aber unsere Reparaturmedizin lässt uns vergleichsweise nicht älter als beispielsweise Skandinavier (< 5 Arztbesuche pro Jahr) werden, die dabei mehr gesunde Lebensjahre aufweisen. Die meisten Erkrankungen sind nicht angeboren, sondern treten im Laufe des Lebens auf. Mit einer gesunden Lebensweise können wir viel tun, um unsere Gesundheit zu fördern. Prävention ist daher zunehmend in aller Munde. Wir wollen das Thema für Euch ein wenig näher beleuchten!
Das Wort Prävention hat seinen Ursprung im Lateinischen: `praevenire`. Was soviel bedeutet wie zuvorkommen oder verhüten. Dabei findet das Zuvorkommen oder Verhüten heutzutage in verschiedenen Bereichen statt. In Bezug auf unsere Gesundheit werden mit dem Begriff, Maßnahmen zusammengefasst, die das gemeinsame Ziel verfolgen, Krankheiten oder gesundheitliche Schädigungen zu vermeiden, das Risiko der Erkrankung zu verringern oder ihr Auftreten zu verzögern.

Dabei wird grundsätzlich unterteilt nach:
  1. Interventionsphasen – die sogenannte Primär- (um Krankheiten zu vermeiden), Sekundär- (um Krankheiten frühzeitig zu erkennen) und Tertiärprävention (um Krankheiten zu verringern).
  2. Interventionsebenen: Verhaltensprävention (bezieht sich auf den einzelnen Menschen) oder Verhältnisprävention (bezieht sich auf die Lebens- und Arbeitsumstände)

Prävention – Gesetzlicher Rahmen

Prävention ist gesetzlich verankert. Seit 2015 regelt das Präventionsgesetz das Zusammenwirken von Sozialversicherungsträgern, Ländern und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung – für alle Altersgruppen und in vielen Lebensbereichen. Insbesondere der § 20 SGB V, welcher die Primärprävention thematisiert. Enthalten sind eine Vielfalt an Maßnahmen, die jede*r Versicherte*r nutzen kann.  Von Gesundheitskursen, die von zertifizierten Trainern*innen und Therapeuten*innen durchgeführt werden, über Früherkennungsuntersuchungen bei Ärzten bis hin zu rehabilitativen Maßnahmen beim Physiotherapeuten*innen und digitalen Angeboten, ist der Bandbreite mittlerweile kaum eine Grenze gesetzt. Dabei finden Gesundheitsfürsorge und Prävention mehr und mehr auch ihren Platz in Firmen und Büros. Zunehmend stellen daher auch Arbeitgeber*innen ihren Mitarbeitern*innen Angebote im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung zur Verfügung.  Der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) legt dabei die Qualitätskriterien für Anbieter von Präventionsmaßnahmen in seinem Leitfaden fest.

GKV Leitfaden Prävention

Dieser 174-Seiten starke Wälzer legt fest wer, warum, in welcher Art und Weise und nach welchen Voraussetzungen und Kriterien Leistungen der Primärprävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung nutzen und anbieten darf. Dieser Leitfaden bildet die Grundlage, um die Versicherten zu unterstützen, Krankheitsrisiken möglichst frühzeitig vorzubeugen und ihre gesundheitlichen Potenziale und Ressourcen zu stärken. Präventionsangebote, welche nicht diesem Leitfaden entsprechen, dürfen von den Krankenkassen nicht gefördert werden.

Es werden hierbei vier Handlungsfelder unterschieden:
  1. Bewegungsgewohnheiten
  2. Ernährung
  3. Stress- und Ressourcenmanagement
  4. Suchtmittelkonsum
Die obigen Handlungsfelder stehen im klaren Zusammenhang zu den wesentlichen Risikofaktoren für chronische Erkrankung der heutigen Zeit. Laut WHO (Weltgesundheitsorganisation) sind nämlich knapp ¾ der Todesfälle auf vier Krankheitsbilder zurückzuführen: Herzkreislauf- und Lungenerkrankungen, Krebs sowie Diabetes. Diese sogenannten Volkskrankheiten gehen wiederrum mit vier Risikofaktoren (Bewegungsmangel, schlechte Ernährung, Rauchen, erhöhten Alkoholkonsum) einher, die sich damit auch in den obigen Handlungsfeldern widerspiegeln. Der GKV-Leitfaden Prävention trägt diesen Erkenntnissen damit Rechnung, indem er die Bedeutung einer gezielten und frühzeitig eingesetzten, individuellen Primärprävention hervorhebt.

Was bedeutet Primärprävention aber für mich?

Angebote zur individuellen Primärprävention findet man auf der Website seiner Krankenkasse. Die Kursdatenbank listet alle zertifizierten Maßnahmen. Zumeist handelt es sich um Präsenzkurse im Gruppenformat. Die Angebotsvielfalt ist groß: Von Kursen zur Rauchentwöhnung und Achtsamkeitsförderung, über Pilatestraining und Yoga bis hin zu Ernährungsseminaren, ist eigentlich für alle etwas dabei. Auch digitale Angebote sind in zunehmendem Maße vertreten. Die Recherche nach Apps und Onlinekursen ist dabei nicht ganz trivial. Wer hiernach in der Kursdatenbank sucht, muss den Filter auf “IKT-basierte Selbstlernprogramme“ einstellen. pilaME® zählt zu den genannten digitalen Präventionsangeboten und stellt dabei die erste Präventionsplattform für pilatesbasiertes Online-Training in Deutschland dar. Anders als bei analogen Kursen vor Ort, ist Flexibilität hierbei der große Vorteil, denn die User können die Einheiten wann und wo sie wollen absolvieren.

Extraportion an Motivation: Wer regelmäßig an den jeweiligen Präventionskursen teilnimmt (analog: mind. 80%; digital: 100%) wird danach finanziell von seiner Krankenkasse auf Basis der Teilnahmebescheinigung belohnt. Dabei ist die Erstattungshöhe bei jeder gesetzlichen Krankenkasse unterschiedlich. Wer ganz sicher gehen will, erkundigt sich vor Kursstart bei seiner Krankenkasse. Bei pilaME® werden die Kurskosten in der Regel mit 80 % bis 100 % der Kursgebühr bezuschusst.

Übernehmen die privaten Krankenkassen die Kosten?

Auch zahlreiche privaten Krankenversicherungen fördern Prävention und erstatten teilweise oder in voller Höhe die Kosten für Maßnahmen nach § 20 SGB V. Jedoch gibt es hier keine einheitlichen Vorgaben und es ist meist abhängig vom jeweiligen Vertrag /Tarif. Somit gilt wiederum die Devise, sich vorab direkt bei seiner Versicherung zu erkundigen.

Grundsätzlich hat jede*r die Möglichkeit frühzeitig etwas für sich und seinen Körper zu tun Der winzige Haken heißt Eigenverantwortung. Die verhaltensbezogene Primärprävention, zu denen eben genannte Kurse gehören, sind nun mal an regelmäßiges, eigenes Tun geknüpft. Dabei reicht es nicht, zwei Mal im Jahr einen Kurs zu besuchen, „weil meine Kasse zwei Kurse im Jahr zahlt“. Grundsätzlich empfiehlt die WHO als Mindestbewegung zur Gesunderhaltung 150 min moderate, aerobe Aktivität (z. B.  Spazierengehen, mit dem Fahrrad zur Arbeit) oder 75 min intensive aerobe Aktivität (wie beispielsweise Joggen) in der Woche. Zusätzlich mindestens 2mal/ Woche Kräftigungsübungen für die Muskeln zu absolvieren.

Aus meiner 20-jährigen Erfahrung als Physiotherapeutin und Pilates-Coach kann ich den Worten von Sebastian Kneipp nur beipflichten: „Wer nicht jeden Tag etwas für seine Gesundheit aufbringt, muss eines Tages sehr viel Zeit für die Krankheit opfern.“ Sein Statement greift in unserer heutigen bewegungsarmen Gesellschaft mehr denn je!

Meine 5 präventiven Tipps für mehr Bewegung in Deinem Alltag


  1. Handy weg, Laptop zu, TV aus! Stattdessen Schuhe geschnürt und raus zu Deiner täglichen Bewegungsrunde. Hilft dem Körper und der Seele.
  2. Statt Auto, steige auf Bahn und Fahrrad um oder wenn möglich gehe zu Fuß.
  3. Lift und Rolltreppe bleiben im Dauerreparaturmodus – zumindest gedanklich! Nimm die Treppe und lass Dir zu Beginn dabei Zeit. Besonders wenn Du nicht nur in den ersten Stock musst.  Dein Herz und gesamter Körper werden es Dir danken!
  4. Keine Zeit zu einer festen Zeit zu trainieren? Nutze Online-Kurse wie pilaME® und zertifizierte Qualität.
  5. Starre Haltungen sind ab sofort Geschichte! Baue regelmäßige (Bewegungs-) Pausen in Deinen sitzenden Arbeitsalltag ein!




Autorin: Christina Frisch, Physiotherapeutin, Pilatescoach, Expertin und CoFounder von pilaME®

Quellen:
  • Alves, M, et al. 2020: Effects of a Pilates protocol in individuals with non-specific low back pain compared with healthy individuals: Clinical and electromyographic analysis. Clinical Biomechanics. 2020.
  • GKV-Spitzenverband. 2020: Leitfaden Prävention Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V. 2020.
  • Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention. 2015.
  • World Health Organization. 2018: Noncommunicable Diseases (NCD) Country Profiles. 2018.
  • World Health Organization. 2020: Guidelines on Physical Activity and Sedentary Behaviour. 2020.
  • Statista. 2017: Anzahl der Arztbesuche pro Kopf in ausgewählten OECD-Ländern im Jahr 2017. 2017.

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