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Pilates vom Chef bezahlen lassen

Präventionskurse als Maßnahme zur Betrieblichen Gesundheitsförderung kostenfrei nutzen

Krankenkassen unterstützen bekanntlich Ihre Versicherten, wenn diese an zertifizierten Präventionskursen (nach §20 SGB V) teilnehmen. Die Kursgebühren werden dabei nach erfolgreicher Teilnahme zwischen 80-100% erstattet. Die thematische Bandbreite (Bewegung, Ernährung, Stress, Sucht) und die Anzahl an Angeboten für Präventionskurse ist riesig. Leider ist das Budget von meist zwei erstattungsfähigen Kursen pro Jahr hierfür allerdings schnell erschöpft. Wir wissen eine weitere Möglichkeit, wie Du clever an weiteren Präventionskursen teilnehmen kannst, ohne die Kosten hierfür selbst tragen zu müssen.

Steuerliche Vorteile für Arbeitgeber durch Betriebliche Gesundheitsförderung

Nicht nur die Krankenkasse freut sich über ein aktives Engagement Ihrer Mitglieder. Auch Dein Chef begrüßt es natürlich, wenn Du Dich fit und gesund hältst. Das zahlt sich auch für Dich doppelt aus. Der Gesetzgeber hat Arbeitgebern nämlich einen zusätzlichen steuerlichen Anreiz geschaffen.
Der Arbeitgeber kann für Präventionskurse, unabhängig davon, ob sie im Unternehmen selbst oder außerhalb stattfinden, die Kursgebühren übernehmen oder bezuschussen. Bis zu einer Höhe von 600 Euro jährlich sind diese Leistungen steuer- und beitragsfrei. Das bedeutet, Dein Chef hat effektiv keine Kosten, wenn er die Gebühren für Dein präventives Training übernimmt.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Vor allem große Unternehmen sind heutzutage über Ihre Personalabteilungen gut im Bild, was die Anforderungen hierzu betrifft (§ 3 Abs. 34 EstG). Kleinere Unternehmen sind hingegen oft weniger mit diesem Thema und den verbundenen Möglichkeiten für Ihre Mitarbeiterförderung vertraut.
Hier kannst Du aktiv werden. Damit auch Dein Chef Deinen Kurs steuerlich absetzen kann, muss
  1. der Zuschuss oder die Erstattung zusätzlich zum Arbeitslohn überwiesen werden
  2. der Kurs hat zum Ziel, den allgemeinen Gesundheitszustand zu verbessern (z.B. Pilates-Training zwecks Vorbeugung von Rückenbeschwerden)
  3. das Angebot nach §20 SGB V mit dem Siegel „Deutscher Standard Prävention“ zertifiziert sein

Betriebliche Krankenversicherung (bKV) und Präventionskurse​

Immer mehr Arbeitgeber schließen heute auch eine Betriebliche Krankenversicherung (bKV) für Ihre gesamte Belegschaft ab, um die die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu fördern, die Attraktivität zu erhöhen und damit Mitarbeiter zu binden. Die bKV ist eine durch den Arbeitgeber finanzierte Krankenzusatzversicherung. Zertifizierte Präventionskurse zählen je nach Tarif und Versicherung ebenfalls häufig zum Leistungskatalog.

Nutze pilaME® als Firmenfitness

Mit zertifizierten Präventionskursen von pilaME® kannst Du Dein Pilates-Training also durchaus auch vom Chef bezahlen lassen! Zunehmend mehr
Unternehmen betten auch komplexe Buchungsplattformen, die verschiedene Anbieter von Gesundheitskursen vermitteln, in Ihr Betriebliches Gesundheitsmanagement direkt ein. pilaME® ist mit folgenden führenden Plattformen verbunden und somit findest Du uns auch direkt hierüber, sofern Dein Arbeitgeber eine Kooperation eingegangen ist: Also erkundige Dich doch einfach mal bei Deinem Chef oder Deiner Personalabteilung, welche Optionen sich zur Gesundheitsförderung konkret in Deinem Betrieb bieten.


Autorin: Christina Frisch, Physiotherapeutin, Pilatescoach, Expertin & Kursleitung von pilaME®

Quellen:
  • Bundesministerium der Finanzen. Umsetzungshilfe zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nummer 34 EstG. Unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF _Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2021-04-20-umsetzungshilfe-zur-steuerlichen-anerkennung-von-arbeitgeberleistungen.pdf?__blob=publicationFile&v=2. Letzter Zugriff am 06.02.22
  • https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html letzter Zugriff am 06.02.2022

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