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Präventionskurse – Welche Erstattung gibt es? Prävention – die große Unbekannte

 

Von welcher Prävention reden wir eigentlich?

Jeder von uns hat eine Vorstellung davon, was Prävention meint. Und mitunter denken wir dabei an verschiedene Dinge. Der Begriff steht allgemein für Verhütung, Vorbeugung. Auch findet er sich in unserem Alltagsgebrauch in unterschiedlichsten Zusammenhängen wieder: Sturzprävention bei Älteren, Gewaltprävention, Zahnprophylaxe oder Krebsvorsorgeuntersuchungen… In diesem Beitrag wird sich alles um die verhaltensbasierte Primärprävention drehen. Diese zielt auf individueller Ebene darauf ab, die Entstehung von Krankheiten zu verhindern z. B. die Volkskrankheit Rückenschmerzen. Eine gesundheitsbewusste Lebensweise, unter anderem durch sportliche Aktivitäten, kann die Erkrankungsrisiken senken.

Die Krankenkassen unterstützen verhaltensbasierte Primärprävention in Form von Präventionskursen.

In Deutschland ist die überwiegende Zahl (ca. 73 Mio.) in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Die Kassen sind laut Präventionsgesetz (PrävG, 2015) verpflichtet, Leistungen zur primären Prävention zu fördern. Kurzum erstatten Sie die Gebühren für zertifizierte Präventionskurse ganz oder teilweise. Voraussetzung ist, dass der Kurs das Siegel „Deutscher Standard Prävention“ von der Zentralen Prüfstelle Prävention erhalten hat und somit in der Gesundheitskursdatenbank aller Krankenkassen zu finden ist. Hieran geknüpft sind hohe Anforderungen beispielsweise hinsichtlich Qualifikation des Kursleiters. Hierzu zählen im Übrigen auch Online-Formate (sogenannte IKT-basierte Selbstlernprogramme). Die Maßnahmen sollen die Versicherten motivieren und befähigen, etwas für Ihre Gesundheit zu tun.

In Präventionskursen soll ebenso neues Wissen und neue Fertigkeiten zur Gesunderhaltung vermittelt werden, so dass diese idealerweise nach Ende der Maßnahmen selbstständig weiter angewandt werden. Die Inanspruchnahme dieser Kurse ist trotz Erstattungsfähigkeit, Qualität und gesundheitlichem Mehrwert dennoch überschaubar. Diese attraktive Fördermöglichkeit scheint also noch nicht ganz die Runde gemacht zu haben, denn lediglich 1,8 Mio. Kursteilnahmen waren 2019 zu verzeichnen (GKV Präventionsbericht 2021). Hiervon entfielen 1,2 Mio. Kursteilnahmen auf das Handlungsfeld Bewegung.

Die Gründe für diese Zurückhaltung sind sicher vielschichtig. Manchmal mag es wohl der „innere Schweinehund“ sein, der einen hemmt, aus der Komfortzone zu kommen. Dann braucht es niederschwellige, freudbetonte Angebote. Andere sehen sich mit Zeitmangel konfrontiert – Hier wären flexible Onlinekurse eine echte Alternative. Sicher ist in vielen Köpfen auch unser Gesundheitssystem mit dem Fokus der Reparaturmedizin verankert: Erst handeln, wenn echte gesundheitliche Beschwerden auftreten. Diese Denke ist fatal, denn oft ist das Kind dann schon in den Brunnen gefallen. Degenerative Schäden der Gelenke (z. B. Knie) sind zunächst nicht spürbar, wenn sich die Arthrose dann manifestiert hat, lässt sich das Rad schwerlich zurückdrehen und häufig sind Schmerzen die Folge.

Finanzielle Fördermöglichkeiten für die Teilnahme an Präventionskursen durch die Krankenkassen.


Wie erfolgt die Erstattung durch die Krankenkasse?

Wer an einem Präventionskurs teilnimmt, geht zunächst mit der Kursgebühr in Vorleistung. Nach dem der/die Teilnehmende den Kurs erfolgreich absolviert hat, erhält er/sie eine Teilnahmebestätigung. Bei Präsenzkursen gilt es 80% der Termine mitgemacht zu haben. Für Onlinekurse hingegen werden 100% Teilnahme von den Kassen gefordert. Hierfür hat man allerdings auch i. d. R. einen längeren Zeitraum zur Verfügung. Beispielsweise gilt es innerhalb von 10 Wochen die 8 Kursmodule zu absolvieren. Nach dem Kursende brauchst Du lediglich die Teilnahmebescheinigung zusammen mit der Rechnung bei Deiner Krankenkasse einzureichen und erhältst dann 80% bis 100% der Gebühr zurück. Ein schönes Gefühl, sich für sportlichen Ehrgeiz mit Wohlbefinden und einer Geldprämie belohnen zu lassen 😊. Die meisten Krankenkassen bezuschussen zwei Kurse ganz gleich aus welchem Handlungsfeld pro Jahr. Wenn Du unsicher bist, frage einmal direkt bei Deiner Krankenkasse hinsichtlich der genauen Erstattungssumme nach. Außerdem haben wir Dir als hilfreiche Orientierung einen Erstattungsrechner unter diesem Link hinterlegt.

Gibt es noch anderen Möglichkeiten der Bezuschussung durch die Krankenkasse?

JA! Zusätzlich zur Erstattung der Kursgebühr belohnen Dich gesetzliche Krankenkassen im Rahmen Ihrer Bonusprogramme (§ 65a SGB V – Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten) für die Teilnahme an einem Präventionskurs. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben haben viele Krankenkassen seit Jahresbeginn 2021 ein neues Bonusprogramm. Dieses unterscheidet zwischen Maßnahmen der Vorsorge und solchen der verhaltensbezogenen Prävention. Einfach im Bonusprogramm Deiner Krankenkasse anmelden und von weiteren Sach- und/ oder Geldprämien profitieren. Wenngleich alle Kassen Bonusprogramme anbieten, ist die Förderung hinsichtlich Höhe und Inhalten doch sehr verschieden, so dass sich ein Blick auf die Website Deiner Kasse oder der direkte Kontakt empfiehlt.

Ich bin privat versichert. Bekomme ich auch eine Erstattung?

Die meisten Privaten Krankenversicherungen haben den Nutzen von Präventionsmaßnahmen erkannt und bezuschussen offiziell zertifizierte Kurse ebenfalls. In erster Linie hängt dies aber weniger von der Versicherung, als vielmehr vom gewählten Tarif ab. Hier gilt es bei der Versicherung vorab nachzufragen.

Kann mein Arbeitgeber den Kurs zahlen?

Ja, auch das geht. Dein Arbeitgeber ist natürlich daran interessiert, wenn seine Angestellten gesundheitssportlichen Aktivitäten nachgehen. Zertifizierte Präventionskurse können sogar zu 100% vom Unternehmen steuerlich abgesetzt werden (§ 3 Nr. 34 EstG). Jedes Unternehmen hat pro Mitarbeiter hierfür ein Budget von jährlich 600 EUR. Das heißt, dass Dein Chef effektiv nicht mal Kosten hätte, dafür eine/n fitten MitarbeiterIn. Sofern Dein Arbeitgeber noch keine Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung anbietet (ein Großteil der Klein- und mittleren Unternehmen nutzen dies bislang nicht), lohnt sich ein Nachfragen allemal. Eine doppelte Erstattung eines Kurses – zunächst von der Krankenkasse und dann durch den Arbeitgeber – ist nicht vorgesehen. Allerdings, sofern Du bereits zwei Kurse im Jahr absolviert hast und diese von der Krankenkasse erstattet wurden, stünde Kurs 3+ via Betrieblicher Gesundheitsförderung überhaupt nichts im Wege. Und es gibt noch eine Erstattungsmöglichkeit: Denn immer mehr Arbeitgeber schließen eine Betriebliche Krankenversicherung (bKV) für Ihre gesamte Belegschaft ab. Dies ist eine durch Arbeitgeber finanzierte Krankenzusatzversicherung. Je nach Versicherung und Tarif zählen zertifizierte Präventionskurse dort auch zum Leistungskatalog.

Präventionskurse von pilaME® – Einfache Erstattung

Mit unseren zertifizierten Online-Präventionskursen auf Basis der Pilatesmethode musst Du Dir keine Gedanken um das Handling der Erstattung machen. Mit unserem Erstattungsrechner hast Du bereist vor Kursstart den Überblick darüber, wie hoch Dein persönlicher Förder- und der Eigenanteil ist. Wir begleiten Dich auf dem gesamten Weg bis zur erfolgreichen Kursteilnahme, indem wir Dich per Mail über Deine wöchentliche Freischaltung der nächsten Kurseinheit (sogenannten pilaSEssion) informieren. Das ist die halbe Miete für eine erfolgreiche Kursteilnahme 😉 Nach der letzten Einheit bekommst Du automatisch den Hinweis zum Downloadlink für Deine individuelle Teilnahmebestätigung. Mittlerweile bieten viele Krankenkassen zusätzliche, bequeme Möglichkeiten an, diese Bestätigung zwecks Gebührenerstattung – beispielsweise in einer App – hochladen zu können.

Fazit:

Prävention lohnt sich in vielerlei Hinsicht. Mit einem Präventionskurs förderst Du aktiv Deine Gesundheit und beugst so Krankheiten vor. Nebenbei freut sich auch Dein Geldbeutel, da die Kosten erstattet werden können sowohl von der gesetzlichen Krankenkasse, der privaten Krankenversicherung als auch vom Arbeitgeber.


Autorin: Christina Frisch, Physiotherapeutin & Pilatescoach, Expertin & Kursleitung von pilaME®

Quellen:
  • Bundesamt für Soziale Sicherung – Rundschreiben: Änderungsbedarf der Satzungsregelung/-en zum Bonusprogramm gemäß § 65a SGB V aufgrund des Masernschutzgesetzes zum 1. März 2020. URL: https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/krankenversicherung/rundschreiben/detail/default-f351a0861d/ letzter Zugriff am 02.11.21
  • Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (2015). URL: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xavstartbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl115s1368.pdf #__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl115s1368.pdf%27%5D__1635252587430 letzter Zugriff am 26.10.21
  • GKV Spitzenverband (2020): Leitfaden Prävention. URL: https://www.gkvspitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/ praevention_und_bgf/leitfaden_praevention/leitfaden_praevention.jsp  letzter Zugriff am 26.10.21
  • GKV Spitzenverband (2021): Präventionsbericht 2020. URL: https://www.gkvspitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/praevention__selbsthilfe__beratung/ praevention/praeventionsbericht/2020_GKV_MDS_Praeventionsbericht.pdf letzter Zugriff am 26.10.21

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